AGBs

1. Allgemeines

Die Fleischhof Oberland Gmbh & Co. KG (in der Folge Fleischhof Oberland) schließt sämtliche Geschäfte und Verträge auf Grundlage der gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allfällige AGBs, Einkaufsbedingungen oder ähnliche Bedingungen des Käufers gelten ausdrücklich als nicht vereinbart. AGBs, Einkaufs- und Lieferbedingungen des Käufers sollen nur dann Gültigkeit haben, sofern Fleischhof Oberland aus-drücklich schriftlich diese Bedingungen des Käufers zum Vertragsinhalt macht.

2. Angebote und Preise 

Sämtliche Angebote von Fleischhof Oberland sind hinsichtlich Leistung, Lieferzeit und Preis freibleibend und unverbindlich.
Die Preise werden anhand der am Versandtag bzw. zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise durch Fleischhof Oberland berechnet. Preisreklamationen sind binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich zu erheben. 
In den ausgewiesenen Preisen inkludiert sind die Kosten der Verpackung und der Lieferung bzw. Zustellung. 
Die Lieferung von Waren erfolgt zum Teil in E2-Kisten. Diese Kisten sind und verbleiben im Eigentum von Fleischhof Oberland. Die entsprechenden Kisten sind im Rahmen der folgenden Lieferung in gereinigtem Zustand an Fleischhof Oberland zurückzustellen. 
Für den Fall, dass im Zuge der folgenden Lieferung die Kisten nicht zurückgestellt werden sollten, hat Fleischhof Oberland das Recht, die E2-Kisten zu angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen. 

3. Zahlung und Zahlungsverzug

Sämtliche Waren sind – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – Zug um Zug bei Abholung bzw. Lieferung bar zu bezahlen. Für den Fall, dass bargeldlose Bezahlung vereinbart wird, so verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis umgehend zu bezahlen, sodass der Kaufpreis spätestens 10 Tage nach Lieferung der Ware auf dem Konto von Fleischhof Oberland gutgeschrieben wird.
Für den Fall, dass Zahlung mittels Abbuchungsauftrag vereinbart wird, verpflichtet sich der Käufer im Zuge der Bestellung einen entsprechenden Abbuchungsauftrag an Fleischhof Oberland zu erteilen.
Zur Überprüfung der Bonität werden Abfragen und Auskünfte bei öffentlich zugänglichen Datenbanken sowie Kreditauskunfteien durchgeführt. Der Käufer stimmt einer derartigen Überprüfung ausdrücklich zu. 
Ausdrücklich ausgeschlossen wird die Aufrechnung des Kaufpreises mit allfälligen Forderungen – aus welchem Rechtsgrund auch immer – welche der Käufer gegen Fleischhof Oberland hat. Insbesondere wird ausgeschlossen, dass die Zahlung des Kaufpreises wegen allfälliger Gewährleistungsansprüche oder allfälliger anderer Ansprüche des Käufers zurückbehalten wird, sofern diese Ansprüche nicht ausdrücklich durch Fleischhof Oberland anerkannt wurden oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt wurden.
Für den Fall des Verzuges mit der Zahlung des Kaufpreises werden Zinsen gemäß § 456 UGB vereinbart. 
Für den Fall des Verzuges hat Fleischhof Oberland die Wahl, entweder am Kaufvertrag festzuhalten oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
Sämtliche aufgrund des Zahlungsverzuges entstandenen Kosten (Inkasso, Kosten anwaltlicher Vertretung und dergleichen) sind vom Käufer zu bezahlen. Darüber hinaus hat der Käufer auch allfällige weitere aufgrund des Zahlungsverzuges entstandene Schäden zu ersetzen.
Die Zahlung einer vereinbarten Jahresbonus-Rückvergütung von Fleischhof Oberland an den Käufer ist bei Zahlungsverzug bzw. bei Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens ausdrücklich ausgeschlossen. 
Sofern über das Unternehmen eines Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und das Unternehmen fortgeführt wird, oder das Insolvenzverfahren mangels Kostendeckung nicht eröffnet wird, behält sich Fleischhof Oberland das Recht vor, unabhängig von allfälligen früheren Zahlungsvereinbarungen, ausschließlich gegen Barzahlung zu liefern. 

4. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt sämtliche Ware im Eigentum von Fleischhof Oberland. Fleischhof Oberland räumt umgekehrt dem Käufer die Verarbeitung und Weiterveräußerung der gelieferten Waren ein. Zur Sicherung der Kaufpreisforderung erwirbt Fleischhof Oberland jedoch die aus der Weiterveräußerung entstandene Forderung. Im Falle, dass die von Fleischhof Oberland gelieferte Ware weiter verarbeitet wurde und mit einer allfällig anderen Ware vermischt wurde, überträgt der Käufer das Eigentum an der entstandenen Sache an Fleischhof Oberland, wobei vereinbart wird, dass der Käufer diese Sache für Fleischhof Oberland als Verwahrer besitzt. Die Weiterveräußerung dieser Sache wird dem Käufer ausdrücklich bis zu einem allfälligen Widerruf eingeräumt.

5. Lieferung, Gefahrenübergang und höhere Gewalt 

Wurde die Lieferung der Ware durch Fleischhof Oberland vereinbart, verpflichtet sich der Käufer, die Ware am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit entgegen zu nehmen. Für den Fall, dass am Lieferort zur vereinbarten Lieferzeit der Käufer nicht anwesend sein sollte, so ist Fleischhof Oberland berechtigt, die Ware abzuladen, wobei die Übernahme durch die Abladung der Ware bewirkt wird. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in jenem Zeitpunkt, in welchem die Ware das Lieferfahrzeug von Fleischhof Oberland verlässt auf den Käufer über. 
Es gilt das im Werk von Fleischhof Oberland ermittelte Ausgangsgewicht als maßgebend. Allfällige Gewichtsverluste während des Transportes gehen zu Lasten des Käufers. Allfällige Gewichtsdifferenzen sind unverzüglich schriftlich zu rügen.
Eine Lieferung in Teillieferungen ist ausdrücklich zulässig.
Für den Fall, dass die vereinbarte Lieferfrist aufgrund höherer Gewalt, aufgrund Verkehrs- oder Betriebsstörung, behördlicher Eingriffe, Verzug im Transport oder Transportschäden, aufgrund von Wagen-, Energie- oder Brennstoffmangel oder Streik nicht eingehalten werden kann, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Störung. Derartige oben bezeichnete Ereignisse berechtigen den Verkäufer darüber hinaus vom Vertrag zurückzutreten.
Der Zeitpunkt der Lieferung bestimmt sich nach von Fleischhof Oberland festgelegten und dem Käufer bekanntgegebenen Tourenplänen. Die allfällige Änderung von Tourenplänen behält sich Fleischhof Oberland jederzeit vor. 
Für die Zustellung von Lieferungen gilt ein Mindestbestellwert von € 250.- exkl. USt.

6. Rügepflichten und Reklamationen

Allfällige Mängel sind sofort nach Anlieferung der Ware gegenüber dem Lieferpersonal von Fleischhof Oberland schriftlich zu rügen. Mängelrügen nach diesem Zeitpunkt sind verfristet und unwirksam, sodass allfällige Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber Fleischhof Oberland nicht bestehen. 
Im Falle, dass eine Mängelrüge rechtzeitig schriftlich erhoben wurde, hat der Käufer Fleischhof Oberland Gelegenheit zur Prüfung zu geben indem die beanstandete Ware zur Verfügung von Fleischhof Oberland zu stellen ist.
Für den Fall, dass eine Mängelrüge fristgerecht erhoben wurde und sich diese als berechtigt herausstellen sollte, steht es Fleischhof Oberland frei, den Gewährleistungsbehelf des Austauschs, der Verbesserung, des Nachtrags des Fehlenden oder der Preisminderung zu wählen.
Ein Schadenersatzanspruch des Käufers im Falle des Lieferverzuges, der Nichtlieferung oder der Anders- oder Schlechtlieferung steht lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu. Für Personen– und Sachschäden haftet Fleischhof Oberland ebenso lediglich im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

7. Weitere Obliegenheiten des Käufers

Der Käufer verpflichtet sich, die Kühlkette einzuhalten und die gelieferten Waren so zu kühlen, wie es für die jeweiligen Waren notwendig ist. Die Kühltemperaturen, welche auf Etiketten aufgedruckt sind, sind einzuhalten. Der Käufer hat darüber hinaus die Ware entsprechend der Bestimmungen des LMG und der HACCP Vorschriften zu behandeln. 
Allfällige Mängel, die sich aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Kühlung und Nichteinhaltung der Kühlkette beim Käufer ergeben, können nicht geltend gemacht werden. 

8. Kommission

Ware, welche auf Kommission geliefert wird und nicht benötigt wird, ist am nächsten Werktag zurückzustellen. Hinsichtlich der auf Kommission gelieferten Waren gelten sämtliche Bestimmungen analog.
Bei Sonderproduktionen (das sind insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, bestellte Sondergrößen, Sonderschnitte, portionierte Ware, Ware, welche nicht im Standardsortiment von Fleischhof Oberland enthalten ist (gesondert zu bestellende Ware) etc.) ist die Lieferung auf Kommission ausgeschlossen. 
Insbesondere sind die Bestimmungen der HACCP einzuhalten und ist die Kühlkette aufrecht zu erhalten. Die Rücknahme von nicht ordnungsgemäß gekühlter und gelagerter Ware wird ausgeschlossen. 

9. Rechnungslegung

Der Käufer stimmt der Übermittlung elektronischer Rechnungen ausdrücklich zu. 

10. Verpackungsentsorgung

Fleischhof Oberland hat die ARA zu Lizenznummer 3385 entpflichtet. 

11. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche mit Fleischhof Oberland geschlossene Verträge ist österreichisches Recht anzuwenden. Für allfällige Streitigkeiten, welche auf die mit Fleischhof Oberland geschlossenen Verträge bzw. aus den gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren, vereinbaren die Vertragsteile die Zuständigkeit des für den Sitz von Fleischhof Oberland sachlich zuständigen Gerichtes. Fleischhof Oberland ist aber auch berechtigt eine allfällige Klage an einem anderen gesetzlich möglichen Gerichtsstand einzubringen (zB der Warenlieferung, der (Zweig-)Niederlassung des Käufers).
Die Anwendung von UN-Kaufrecht sowie sämtlicher darauf bezugnehmender Bestimmungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hievon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird diesfalls als durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die ihr wirtschaftlich weitest möglich entspricht.